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Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit in der privat und gerichtlich beauftragten Erstattung von Sachverständigengutachten zur Feststellung und Beurteilung von Mängeln und Schäden sowie zum Zwecke der Beweissicherung.
- Privatgutachten
- Gerichtsgutachten
- Schiedsgutachten
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Bausachverständige sind auch überprüfend tätig, z.B. im Rahmen von Bauabnahmen.
- Abnahmen allgemein
- Zwischenabnahmen
- Schlussabnahmen
- Begehungen vor Ablauf der Verjährungsfrist
- Bautenstandsfeststellungen
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Darüber hinaus sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beratend tätig, z.B. bei
- Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.