Begutachtung von Gebäuden

Sachkundige und objektive Begutachtung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

01 03
Begutachtung von Gebäuden: Gutachten

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit in der privat und gerichtlich beauftragten Erstattung von Sachverständigengutachten zur Feststellung und Beurteilung von Mängeln und Schäden sowie zum Zwecke der Beweissicherung.

  • Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Schiedsgutachten
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02 03
Begutachtung bei Gebäuden: Abnahmen

Bausachverständige sind auch überprüfend tätig, z.B. im Rahmen von Bauabnahmen.

  • Abnahmen allgemein
  • Zwischenabnahmen
  • Schlussabnahmen
  • Begehungen vor Ablauf der Verjährungsfrist
  • Bautenstandsfeststellungen
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03 03
Begutachtung von Gebäuden: Beratung

Darüber hinaus sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beratend tätig, z.B. bei

  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
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